Westfälische Nachrichten, 14. April 2011
Nordumgehung Nottuln: Gericht weist Klage ab
Nottuln - Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer 4,9 Kilometer langen Umgehungsstraße im Zuge der B 525 in Nottuln hat weiter Bestand. Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Münster hat am Mittwochnachmittag die Klage eines Nottulner Bürgers gegen die sogenannte Nordumgehung in allen Punkten abgelehnt. Weder hob das Gericht den Planfeststellungsbeschluss vom 28. Januar 2010 auf, noch stellte es die Rechtswidrigkeit und die Nichtvollziehbarkeit des Beschlusses fest.
Rund 60 Nottulner Bürger - größtenteils Gegner der seit vielen Jahren bekämpften Nordumgehung - verfolgten als Zuschauer die mündliche Verhandlung, die vom Vorsitzenden Richter Wolfgang Otte geleitet wurde, und waren am Ende enttäuscht.
Der Ausgang des Verfahrens war spätestens absehbar, als das Gericht zwei Beweisanträge des Klägers ablehnte. Zum einen sollte überprüft werden, ob die Nordumgehung gegenüber anderen Südvarianten wirklich eine 10 Prozent höhere Verkehrsentlastung für die Nottulner Ortsdurchfahrt bringt, zum anderen, ob bei der wasserrechtlichen Beurteilung die aktuelle Gesetzgebung berücksichtigt wurde. Zur Erläuterung: Die Umgehungsstraße soll durch ein Naturschutzgebiet und Wasserschutz-/Wassergewinnungsgebiet führen.
Nach Ansicht des Gerichts ist die genaue Höhe der Verkehrsentlastung unerheblich, weil auch andere Gründe für die Trassenwahl eine Rolle gespielt haben. Die Einwände wegen des Wasserschutzes sind aus Sicht des Gerichts aus formalen Gründen ausgeschlossen von dem Verfahren (materielle Präclusion). Das Gericht sprach von sehr pauschalen Einwendungen des Klägers im Planfeststellungsverfahren, die in der Substanz nicht ausreichten. Deshalb könne dieser Aspekt nun im Klageverfahren keine Berücksichtigung finden.
Zusammenfassend stellte das Gericht fest, man habe keine durchgreifenden Gründe für eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses erkennen können.
Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Ob der Kläger dagegen Beschwerde einreicht, ist offen.
Froh zeigte sich der Landesbetrieb Straßen.NRW, der die Straße geplant hat. Nach Auskunft von Manfred Ransmann, stellvertretender Leiter der Regionalniederlassung Münsterland, werde man aber jetzt nicht in Hektik verfallen. Aufnehmen werde man nun die Grundstückserwerbsgespräche. Zudem werde man mit dem Bund die Bereitstellung der Mittel besprechen.
Peter Steil, Vorsitzender des Bürgervereins (gegen die Nordumgehung), sprach von einer „bitteren Niederlage“. Man werde aber die schriftliche Begründung abwarten. Die Anwälte sähen klare Chancen, dass man die nicht zugelassene Revision durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig doch noch zugelassen bekomme. „Wir werden prüfen, ob wir das schultern können.“
VON LUDGER WARNKE, NOTTULN |