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9. April 2009, Westfälische Nachrichten

Erfolg durch Nachbesserung

Nottuln - Die Finanzierung einer möglichen Klage gegen den nahenden Planfeststellungsbeschluss zur Nordumgehung Nottuln war das Hauptthema der Mitgliederversammlung des Vereins „Bürger für eine entlastende Verkehrsführung zum Schutze von Mensch, Umwelt und Naherholungsgebiete Nottuln e.V.“. „Wir erwarten, dass der Planfeststellungsbeschluss in absehbarer Zeit ergeht,“ hieß es in der Einladung, der zahlreiche Mitglieder, klageberechtigte Grundeigentümer und Interessierte am Freitagabend in die Gaststätte Denter folgten.

Auch Mitglieder des Ende 2006 gegründeten Vereins „Bürgerverein Nottuln Umgehungsstraße e.V.“ und Rechtsanwalt Dr. Elgeti von der Anwaltskanzlei Wolter/Hoppenberg, die die Vereine juristisch berät, nahmen an der Versammlung teil. Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden des Vereins, Peter Steil, wurden die Anwesenden über den aktuellen Stand des Planfeststellungsverfahrens informiert.

Peter Steil stellte eine eventuelle Klage gegen das Verfahren vor und legte gemeinsam mit Dr. Elgeti Verfahren, Chancen, geschätzte Kosten und Möglichkeiten der Finanzierung der Klage dar. Eine Klage kann demnach erst eingereicht werden, wenn der Planfeststellungsbeschluss besteht und dann muss eine einmonatige Frist eingehalten werden. Sollte es also bald zu einem Beschluss kommt, müssten die Vereine schnell handeln.

In den vergangenen Jahren haben die Vorstände der beiden Vereine gemeinsam getagt und jetzt ein Finanzierungsmodell für die geplante Klage erstellt. Das Modell sieht vor, dass die Kosten für eine mögliche Klage (30000 bis 40000 Euro) von den Bürgern Nottulns, „die in besonderer Weise“ vom Bau der Umgehungsstraße betroffen wären, getragen werden. So ist vorgesehen, dass die direkt betroffenen Eigentümer einen Betrag in der Größenordnung von 1000 Euro beisteuern, die direkten Anlieger rund 500 Euro und weitere Mitglieder der beiden Vereine oder andere Bürger Nottulns, die sich betroffen fühlen, vielleicht 100 bis 200 Euro beitragen.

Natürlich sei niemand zu einer Zahlung gezwungen, jedoch sei „jede finanzielle Unterstützung hilfreich“, betonten die Vorstandsmitglieder beider Vereine. In der Aussprache wurden seitens der Anwesenden Bedenken und Fragen laut. „Hätte eine Klage denn überhaupt Erfolg? Wurde denn überhaupt schon einmal ein Straßenbauverfahren gekippt? Und was passiert, wenn wir mit unserer Klage Erfolg haben, gibt es dann ein neues Planfeststellungsverfahren? Dann stünden wir ja wieder am Anfang!“

Zur Klärung dieser und weiterer Fragen konnte Rechtsanwalt Dr. Elgeti die Anwesenden teilweise beruhigen, blieb dabei jedoch realistisch. „Bestenfalls könnte der Planfeststellungsbeschluss durch eine erfolgreiche Klage gekippt werden. Dies ist zwar bereits in anderen Fällen geschehen, ist jedoch unwahrscheinlich“, so Dr. Elgeti.

Wahrscheinlicher sei es, dass das Nachbesserungsrecht greifen werde. In diesem Fall könnte der Planfeststellungsbeschluss in einem ergänzenden Verfahren nachgebessert werden. Die Unsicherheit der Betroffenen Bürger konnte Peter Steil nachvollziehen: „Ich verstehe, dass Sie Bedenken haben eine solche Summe zu zahlen, ohne die Gewissheit zu haben, dass unsere Klage Erfolg haben wird. Jedoch kann ich für mich persönlich sagen: würde ich mich nicht an der Klage beteiligen, würde ich mir den Rest meines Lebens vorwerfen, dass was ich jetzt noch gegen die Umgehungsstraße unternehmen kann, versäumt zu haben.“ Der auf diese Aussage folgende Applaus sprach für sich.

Im Anschluss an die Diskussion fanden die Vorstandswahlen statt. Peter Steil bleibt, wenn auch nur bis Ende diesen Jahres, 1. Vorsitzender, 2. und 3. Vorsitzender bleiben Wolfgang Jänicke und Dr. Karl Paetz-Lauter.

 
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