Wir über uns |  Termine  |  Veranstaltungs-Rückblick  |  Themen-Archiv 
 
Themen  Themen GrüneAnträge und Anfragen Appelhülsen - Baugebiete Appelhülsen -Sportanlagen Appelhülsen -Hochwasserschutz Darup - Ortsentwicklung Darup - Umgehungsstraße Energiepolitik Finanzpolitik Gewerbegebiet Beisenbusch Kinder-  und Jugendpolitik Schulpolitik Skateranlage - Spielplätze für Jugendliche Tourismus Umgehungsstraße Nottuln Entlastungsstraße Nottuln West
Themen Umgehungsstraße Nottuln Bürgerantrag zurück zur Startseite
 
Der Antrag im Wortlaut

21. März 2009, Westfälische Nachrichten

Neuer Anlauf mit neuen Erkenntnissen?

Nottuln - Das Wasserwerk und die Nordumgehung werden wieder ein Thema. Es gibt einen aktuellen Bürgerantrag, in dem der Rat aufgefordert wird festzustellen, „dass das Wasserwerk Nottuln nach dem Bau der Umgehungsstraße nach neuen Erkenntnissen nicht als gesichert angesehen werden kann“. Außerdem soll die Gemeinde beantragen, dass der Baulastträger für die Ortsumgehung (der Bund) sich bereit erklärt, „alle Risiken zu übernehmen, die sich mittelbar und unmittelbar aus dem Bau der Straße für das Wasserwerk ergeben“. Zudem soll der Baulastträger aufgefordert werden, die Haftung für die Richtigkeit des hydrogeologischen Wasserwerk-Gutachtens zu übernehmen.

Zur Begründung wird angeführt, dass sich „erhebliche Zweifel“ am Gutachten von Prof. Lange ergeben hätten. Prof. Uwe Tröger, Professor für Hydrologie an der Technischen Universität Berlin, „der das Wasserwerk aus mehrjährigen Untersuchungen sehr gut kennt“, stellt das Gutachten grundlegend in Frage. So sei unter anderem die Durchlässigkeit der Deckschichten nur aus Laborbestimmungen abgeleitet, außerdem seien die geologischen Strukturen, die für die Wassergewinnung von zentraler Bedeutung seien, nicht untersucht worden. Ein weiterer Kritikpunkt Trögers ist, dass „die relevanten hydrologischen Karten des Geologischen Dienstes NRW“ im Gutachten keine Verwendung gefunden hätten. Diese Karten aber zeigten, dass die Trasse durch Bereiche mit ungünstiger Schutzwirkung verläuft (die Schutzwirkung ist die Fähigkeit, Verunreinigungen des Wassers zu binden), was im Widerspruch zum Gutachten stehe. Die Antragsteller schlussfolgern daraus, dass das Wasserwerk-Gutachten unzureichend ist, „da die im Nonennbachtal zweifellos anzutreffende komplexe Strukturgeologie nicht untersucht und nicht bewertet wurde“.

Die Antragsteller erklären weiter, dass nach Auslaufen der Wasserrechte der Gemeinde Nottuln in 2011 die Schutzgebiete neu festzulegen sind. Nach der Karte des Geologischen Dienstes verliefe die Trasse dann durch eine Schutzzone 2, für die höhere Auflagen gelten als für die jetzt gültige Schutzzone 3. „Die Folgen gehen unvermeidlich zu Lasten der Gemeinde Nottuln“, sagen die Antragsteller. Einen Anspruch gegenüber dem Baulastträger könne man „zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen“. Im wasserrechtlichen Verfahren seien weitere Einschränkungen und Auflagen zu erwarten, eine Stilllegung der Wasserförderung „nicht auszuschließen“.

Der Bürgerantrag steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 31. März (Dienstag). Doch diese ist sehr umfangreich und hat die Haushaltsreden der Fraktionen zum Mittelpunkt. Deshalb beginnt die Sitzung bereits um 18 Uhr. Mehrere Fraktionen, so teilt Bürgermeister Schneider mit, hätten sich dahingehend geäußert, dass beabsichtigt ist, den Bürgerantrag ohne Beratung in den zuständigen Fachausschuss, den Werkeausschuss, zu verweisen. Dieser tagt am 13. Mai (Mittwoch).

VON FRANK VOGEL, NOTTULN

 
zurück Diskussionsforum   |   Mail an Grüne    |   Links    |    Impressum zurück nach oben