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Wer kann eine Einwendung machen?

Alle, die vom Bau der Umgehungsstraße betroffen sind, können eine Einwendung schreiben. Entscheidend ist, ob Sie sich betroffen fühlen!Jedes Mitglied Ihrer Familie kann eine eigene Einwendung machen, auch jedes Kind. Für minderjährige Kinder machen sie dies als gesetzlicher Vertreter.

Einwendung - WANN? Terminsache!

Am 21. Februar 2005 beginnt die Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren zur Umgehungsstraße Nottuln. Bis zum 18. April 2005 muss Ihre Einwendung bei der Bezirksregierung Münster oder der Gemeinde Nottuln vorliegen.
Alle Einwendungen, die vor 21. Februar dem oder nach dem 18. April eingehen, sind ungültig!  

WIE kann ich eine Einwendung machen?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, eine Einwendung zu machen: 1. Persönlich formulierter Brief Sie kennen sich aus und haben viele gute Argumente gegen die Umgehungsstraße? Sie wollen ihre ganz speziellen Probleme mit der Umgehungsstraße vorbringen und wollen Ihre Betroffenheit der Behörde ganz deutlich machen? Dann schreiben Sie Ihre ganz individuelle Einwendung selbst!Eine feste Form ist nicht vorgeschrieben, handschriftlich genügt. Enthalten sein müssen Name und Adresse und die Unterschrift! Weitere Hinweise zum Inhalt der Einwendung finden Sie weiter unten im Abschnitt "Was muss in der Einwendung enthalten sein".

2. Kleine Hilfe

Wir haben für Sie eine Mustereinwendung(.doc-Dokument) vorbereitet, die Sie auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden können.

WOHIN mit der unterschriebenen Einwendung?

Sie können Ihre Einwendung an die Gemeinde Nottuln oder die Bezirksregierung Münster senden.
Adresse:

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster

oder

Gemeinde Nottuln
Stiftsplatz 8
48318 Nottuln

Wenn die Zeit knapp wird, können Sie die Einwendung auch per Fax ( 0251/4112525 ) an die Bezirksregierung schicken.

Wenn sie 100 Prozent sicher gehen wollen, dass Ihre Einwendung fristgerecht ankommt (z.B. wegen geplanter Klage), schicken Sie den Brief als Einschreiben mit Rückschein. Sicherheitshalber 3 Tage Postlaufzeit kalkulieren!

WAS muss in der Einwendung enthalten sein?

Die Einwendung ist nicht an eine feste Form gebunden und kann auch mit der Hand geschrieben sein. Auf jeden Fall müssen Name, Adresse und die Unterschrift enthalten sein. Bei Einwendungen von minderjährigen Kindern sind auch die Unterschrift(en) aller Erziehungsberechtigten erforderlich.Als Überschrift oder Betreff sollte "Planfeststellungsverfahren zur Umgehungsstraße Nottuln" stehen, damit man bei der Bezirksregierung weiß, was gemeint ist. Ein möglicher erster Satz wäre z.B.: "Gegen den Bau der Umgehungsstraße erhebe ich folgende Einwendungen und beantrage … ".

Danach schildern Sie Ihre persönliche Betroffenheit. Der Einspruch kann mit jeder Menge von Sachargumenten und wissenschaftlichen Beweisen unterlegt sein - muss aber nicht. Ihre Befürchtungen müssen nur plausibel sein. Sie sollten unbedingt Einwendungen erheben, wenn Ihr Grundbesitz von der Planung in Anspruch genommen werden soll, oder wenn sonstige Interessen nachhaltig betroffen sind. In diesem Fall, oder wenn Sie jetzt schon sicher sind, dass Sie später gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen wollen, sollten Sie schon bei Erstellung Ihrer Einwendung einen Anwalt oder Experten hinzuziehen, damit auch alles juristisch korrekt formuliert ist und nichts Wichtiges vergessen wird.

 
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