Wer kann eine Einwendung machen?
Alle,
die vom Bau der Umgehungsstraße betroffen
sind, können eine Einwendung
schreiben. Entscheidend ist, ob
Sie sich betroffen fühlen!Jedes
Mitglied Ihrer Familie kann eine
eigene Einwendung machen,
auch jedes Kind. Für minderjährige Kinder machen sie dies als
gesetzlicher Vertreter.
Einwendung - WANN? Terminsache!
Am 21. Februar 2005 beginnt
die Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren zur Umgehungsstraße
Nottuln. Bis zum 18. April 2005 muss Ihre Einwendung bei der Bezirksregierung Münster
oder der Gemeinde Nottuln vorliegen.
Alle Einwendungen, die vor 21.
Februar dem oder nach dem 18.
April eingehen, sind ungültig!
WIE kann ich eine Einwendung machen?
Sie haben
verschiedene Möglichkeiten, eine Einwendung zu machen:
1.
Persönlich formulierter Brief Sie kennen sich aus
und haben viele gute Argumente gegen die Umgehungsstraße? Sie wollen ihre
ganz speziellen Probleme mit der Umgehungsstraße vorbringen und wollen Ihre Betroffenheit der Behörde ganz
deutlich machen? Dann schreiben Sie Ihre ganz individuelle Einwendung
selbst!Eine feste Form ist
nicht vorgeschrieben, handschriftlich genügt. Enthalten sein müssen Name
und Adresse und die Unterschrift!
Weitere Hinweise zum
Inhalt der Einwendung finden Sie weiter unten im Abschnitt "Was muss
in der Einwendung enthalten sein".
2. Kleine Hilfe
Wir haben für Sie
eine Mustereinwendung(.doc-Dokument) vorbereitet, die Sie auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden
können.
WOHIN mit der unterschriebenen Einwendung?
Sie können Ihre Einwendung an die
Gemeinde Nottuln oder die Bezirksregierung Münster senden.
Adresse:
Bezirksregierung
Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
oder
Gemeinde
Nottuln
Stiftsplatz 8
48318 Nottuln
Wenn die Zeit knapp wird, können Sie
die Einwendung auch per Fax ( 0251/4112525 ) an die Bezirksregierung
schicken.
Wenn sie 100 Prozent sicher gehen wollen, dass Ihre Einwendung
fristgerecht ankommt (z.B. wegen geplanter Klage), schicken Sie den Brief
als Einschreiben mit Rückschein. Sicherheitshalber 3 Tage Postlaufzeit
kalkulieren!
WAS muss in der Einwendung enthalten sein?
Die Einwendung ist
nicht an eine feste Form gebunden und kann auch mit der Hand geschrieben
sein. Auf jeden Fall müssen
Name, Adresse und die Unterschrift enthalten sein. Bei Einwendungen von
minderjährigen Kindern sind auch die Unterschrift(en) aller
Erziehungsberechtigten erforderlich.Als Überschrift oder
Betreff sollte "Planfeststellungsverfahren zur Umgehungsstraße
Nottuln" stehen, damit man bei der Bezirksregierung weiß, was
gemeint ist. Ein möglicher erster Satz wäre z.B.: "Gegen
den Bau der Umgehungsstraße erhebe ich folgende Einwendungen und
beantrage … ".
Danach schildern Sie Ihre
persönliche Betroffenheit. Der Einspruch kann mit jeder Menge von
Sachargumenten und wissenschaftlichen Beweisen unterlegt sein - muss aber
nicht. Ihre Befürchtungen müssen nur plausibel sein. Sie sollten unbedingt
Einwendungen erheben, wenn Ihr Grundbesitz von der Planung in Anspruch
genommen werden soll, oder wenn sonstige Interessen nachhaltig betroffen
sind. In diesem Fall, oder wenn Sie jetzt schon sicher sind, dass Sie später
gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen wollen, sollten Sie schon bei
Erstellung Ihrer Einwendung einen Anwalt oder Experten hinzuziehen, damit
auch alles juristisch korrekt formuliert ist und nichts Wichtiges
vergessen wird. |