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Sodann
faßt der Rat der Gemeinde Nottuln auf Antrag der CDU und SPD
Ratsfraktionen mit 23 Ja-, 11 Neinstimmen (UBG,
Grüne, Teile der CDU - Anm. der Verfasserin)
und einer Stimmenthaltung
folgenden Beschluß:
Beschluß:
1. Der Rat der Gemeinde Nottuln
stimmt auf der Grundlage
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der
Ergebnisse aus dem Verkehrsgutachten der Fa. Dorsch-Consult aus
dem Jahre 1993 incl. der nachträglich untersuchten Netzschlußvariaten
-
der
Erklärung des Gemeindedirektores, daß aufgrund der Ergebnisse des
Verkehrsgutachtens aus 1993, des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen
(Bau von Ortsumgehungen für Darup und Nottuln) und der Festlegung des
Untersuchungsraumes durch den dafür zuständigen Arbeitskreis beim
WSBA die Finanzierung einer UVS ausschließlich für eine ortsnahe
Ortsumgehung erfolgt
-
der
Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie und der vom Westf. Straßenbauamt
erfolgten Bewertungen der Einzelgutachten und des von dieser Behörde
vorzunehmenden Abwägungsprozesses
-
der
schriftl. Stellungnahmen des Staatlichen Umweltamtes und des Büros
Tutthas, die bestätigen, daß aus Sicht der Wasserwirtschaft die
vorgeschlagene Trassenführung keine negativen Auswirkungen auf das
Wasserwerk Nottuln haben wird
-
der
Aussage von Herrn Ulrich vom BVM am 04.11.1997, daß bei Ablehnung
der Trassenführung NORD aber einem grundsätzlichen "JA" zu
einer Ortsumgehung, daß BVM der politischen Beschlußfassung
vorschlagen wird, bei
der Fortschreibung des Bedarfsplanes im Jahr 2000 die Ortsumgehungen
Darup und Nottuln zu streichen, da alle anderen untersuchten Trassen
erheblich niedrigere Entlastungen bringen und den Einsatz von 20 Mio
DM Bundesmitteln angesichts der angespannten Haushaltslage nicht
rechtfertigt.
einer
Ortumgehung für die Ortsteile Nottuln und Darup zu, wenn von den Planern
(Bund/Land) garantiert wird:
1.1 Lärmschutz
Lärmschutz für alle
Anwohner der neuen Trassen, aber auch für den Erholungsbereich Bagno. Daß
dies möglich ist, hat die Landesgartenschau in Rheda-Wiedenbrück
gezeigt, wo die stark befahrene A2 die Gartenschau überquert, ohne daß
die Besucher gestört wurden.
1.2 Naturausgleichsmaßnahmen
Aus den landschaftsökologischen Gutachten geht hervor, daß der Eingriff
in das Nonnenbachtal in dem von seiner Befindlichkeit her am höchsten
bewerteten Raum erfolgt. Die notwendigen Naturausgleichsmaßnahmen sind in
diesem Raum (Bagnopark/Nonnenbachtal) zu vollziehen.
1.3 Freihalten des Überganges
zu den Baumbergen
Nach der vorliegenden
Planung ist angrenzend an das Baugebiet Bagno eine Troglösung mit 4,00 m
Tiefe geplant. Es muß sichergestellt werden, daß neben unseren
Einwohnern auch Touristen, Patienten des Krankenhauses sowie Bewohner der
Alten- und Pflegeheime die Straße in diesem tiefergelegten Bereich
mit einer Fahrrad- und Fußgängerbrücke überqueren und die Brücke
im Bereich des Nonnenbaches mit dem Fahrrad unterqueren können.
1.4
Anschluß Stevern
Der Wohnbereich Stevern ist durch die Schapdettener Straße wie auch durch
die Havixbecker Straße zu erreichen. Die alten Kirch und
Schulverbindungen müssen zusätzlich erhalten bleiben.
1.5
Anschluß Vogelbusch
Die Verbindungen zu
dem Wohnbereich Vogelbusch müssen erhalten bleiben. Ein Zugang nur über
die Schapdettener Straße ist unzureichend.
1.6 Daruper Berg
Im Zusammenhang mit
einer Ortsumgehung Darup ist eine Linienführung zu finden, die die gefährliche
Situation am Daruper Berg bereinigt.
1.7
Wasserwerk
Sind im Verlauf der
weiteren Planungen aufgrund neuer Erkenntnisse Beeinträchtigungen des
Wasserwerkes in seinem jetzigen Bestand, insbesondere hinsichtlich der
Wasserschutzzonen, in der genehmigten Fördermenge, der Wasserqualität o.ä.
zu erwarten, sind die Planungen einzustellen.
Da
insbesondere wegen der Filterfähigkeit der Böden und der Gründung der
Brücke die Ausführungen in der UVS nicht ausreichen (Seite 98/159ff.)
ist im weiteren Verfahren zur Klärung ein Zusatzgutachten mit
entsprechenden Bohrungen zwingend erforderlich, um festzustellen, wie sich
die Immissionen und die Probleme der Gründung der Brücke auf die
Wasserwirtschaft auswirken.
2.
Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt ferner
2.1 Planung und Bau von
Netzschlußlösungen für südl. Wohnbereiche.
Die Planung und den Bau von Netzschlußlösungen zum Anschluß südl.
Wohnbereiche an die B 67 in Richtung Coesfeld sowie an die A 43/Richtung
Appelhülsen. Dies soll auf der Grundlage der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie
und unter Beteiligung eines Verkehrsplaners geschehen. Planungsmittel sind
1998 im Haushalt zu veranschlagen.
Der Ausbau dieser Netzschlußlösungen hat schrittweise zu erfolgen,
sobald endgültige Klarheit über die Trassenführung der Umgehungsstraße
besteht, spätestens mit rechtskräftigem Abschluß des
Planfeststellungsverfahrens.
2.2 Planung
Nahversorgungsmarkt/Lebensmittelmarkt
Die Planung eines Nahversorgungsmarktes mit Komplettangebot (Obst, Gemüse,
Fleischwaren, Backwaren, Getränke, Milchprodukte) im Wohnbereich zwischen
Daruper Straße und Dülmener Straße zur Abdeckung der im
Einzelhandelsstrukturgutachten festgestellten Unterversorgung im
Lebensmittelbereich und zur Einschränkung des Ziel- und
Quellverkehrs.
Die Standortfrage ist in 1998 zu lösen. Die Umsetzung (Planungsrecht
etc.) ist unmittelbar im Anschluß daran vorzunehmen.
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