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4. November 1997 - Rat der Gemeinde Nottuln

aus dem Protokoll:

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Sodann faßt der Rat der Gemeinde Nottuln auf Antrag der CDU und SPD Ratsfraktionen mit 23 Ja-, 11 Neinstimmen (UBG, Grüne, Teile der CDU - Anm. der Verfasserin) und einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:

Beschluß:

1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt auf der Grundlage

  • der Ergebnisse aus dem Verkehrsgutachten der Fa. Dorsch-Consult aus dem Jahre 1993 incl. der nachträglich untersuchten Netzschlußvariaten

  • der Erklärung des Gemeindedirektores, daß aufgrund der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens aus 1993, des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen (Bau von Ortsumgehungen für Darup und Nottuln) und der Festlegung des Untersuchungsraumes durch den dafür zuständigen Arbeitskreis beim WSBA die Finanzierung einer UVS ausschließlich für eine ortsnahe Ortsumgehung erfolgt

  • der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie und der vom Westf. Straßenbauamt erfolgten Bewertungen der Einzelgutachten und des von dieser Behörde vorzunehmenden Abwägungsprozesses 

  • der schriftl. Stellungnahmen des Staatlichen Umweltamtes und des Büros Tutthas, die bestätigen, daß aus Sicht der Wasserwirtschaft die vorgeschlagene Trassenführung keine negativen Auswirkungen auf das Wasserwerk Nottuln haben wird

  • der Aussage von Herrn Ulrich vom BVM am 04.11.1997, daß bei Ablehnung der Trassenführung NORD aber einem grundsätzlichen "JA" zu einer Ortsumgehung, daß BVM der politischen Beschlußfassung vorschlagen wird, bei der Fortschreibung des Bedarfsplanes im Jahr 2000 die Ortsumgehungen Darup und Nottuln zu streichen, da alle anderen untersuchten Trassen erheblich niedrigere Entlastungen bringen und den Einsatz von 20 Mio DM Bundesmitteln angesichts der angespannten Haushaltslage nicht rechtfertigt.

einer Ortumgehung für die Ortsteile Nottuln und Darup zu, wenn von den Planern (Bund/Land) garantiert wird:

1.1 Lärmschutz
Lärmschutz für alle Anwohner der neuen Trassen, aber auch für den Erholungsbereich Bagno. Daß dies möglich ist, hat die Landesgartenschau in Rheda-Wiedenbrück gezeigt, wo die stark befahrene A2 die Gartenschau überquert, ohne daß die Besucher gestört wurden.

1.2 Naturausgleichsmaßnahmen 
Aus den landschaftsökologischen Gutachten geht hervor, daß der Eingriff in das Nonnenbachtal in dem von seiner Befindlichkeit her am höchsten bewerteten Raum erfolgt. Die notwendigen Naturausgleichsmaßnahmen sind in diesem Raum (Bagnopark/Nonnenbachtal) zu vollziehen.

1.3 Freihalten des Überganges zu den Baumbergen
Nach der vorliegenden Planung ist angrenzend an das Baugebiet Bagno eine Troglösung mit 4,00 m Tiefe geplant. Es muß sichergestellt werden, daß neben unseren Einwohnern auch Touristen, Patienten des Krankenhauses sowie Bewohner der Alten- und Pflegeheime die Straße in diesem tiefergelegten Bereich mit einer Fahrrad- und Fußgängerbrücke überqueren und die Brücke im Bereich des Nonnenbaches mit dem Fahrrad unterqueren können.

1.4 Anschluß Stevern
Der Wohnbereich Stevern ist durch die Schapdettener Straße wie auch durch die Havixbecker Straße zu erreichen. Die alten Kirch­ und Schulverbindungen müssen zusätzlich erhalten bleiben. 

1.5 Anschluß Vogelbusch
Die Verbindungen zu dem Wohnbereich Vogelbusch müssen erhalten bleiben. Ein Zugang nur über die Schapdettener Straße ist unzureichend.

1.6 Daruper Berg
Im Zusammenhang mit einer Ortsumgehung Darup ist eine Linienführung zu finden, die die gefährliche Situation am Daruper Berg bereinigt. 

1.7 Wasserwerk
Sind im Verlauf der weiteren Planungen aufgrund neuer Erkenntnisse Beeinträchtigungen des Wasserwerkes in seinem jetzigen Bestand, insbesondere hinsichtlich der Wasserschutzzonen, in der genehmigten Fördermenge, der Wasserqualität o.ä. zu erwarten, sind die Planungen einzustellen.   
Da insbesondere wegen der Filterfähigkeit der Böden und der Gründung der Brücke die Ausführungen in der UVS nicht ausreichen (Seite 98/159ff.) ist im weiteren Verfahren zur Klärung ein Zusatzgutachten mit entsprechenden Bohrungen zwingend erforderlich, um festzustellen, wie sich die Immissionen und die Probleme der Gründung der Brücke auf die Wasserwirtschaft auswirken. 

2. Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt ferner

2.1 Planung und Bau von Netzschlußlösungen für südl. Wohnbereiche.
Die Planung und den Bau von Netzschlußlösungen zum Anschluß südl. Wohnbereiche an die B 67 in Richtung Coesfeld sowie an die A 43/Richtung Appelhülsen. Dies soll auf der Grundlage der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie und unter Beteiligung eines Verkehrsplaners geschehen. Planungsmittel sind 1998 im Haushalt zu veranschlagen.
Der Ausbau dieser Netzschlußlösungen hat schrittweise zu erfolgen, sobald endgültige Klarheit über die Trassenführung der Umgehungsstraße besteht, spätestens mit rechtskräftigem Abschluß des Planfeststellungsverfahrens.

2.2 Planung Nahversorgungsmarkt/Lebensmittelmarkt
Die Planung eines Nahversorgungsmarktes mit Komplettangebot (Obst, Gemüse, Fleischwaren, Backwaren, Getränke, Milchprodukte) im Wohnbereich zwischen Daruper Straße und Dülmener Straße zur Abdeckung der im Einzelhandelsstrukturgutachten festgestellten Unterversorgung im Lebensmittelbereich und zur Einschränkung des Ziel- und Quellverkehrs.

Die Standortfrage ist in 1998 zu lösen. Die Umsetzung (Planungsrecht etc.) ist unmittelbar im Anschluß daran vorzunehmen.

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