| Fachbereich 111 |
Nottuln, 07.04.2005 |
Bau und Ordnung
Vermerk
Skater-Anlage
1. Bisherige Standorte:
Seit Mitte der 90er Jahre befand sich eine einfache Fan-Box mit
Table, Bank und Jampramp am Verbindungsweg zwischen dem Wellenbad und dem Kunstrasenplatz. Die Fläche erwies sich als viel zu klein und es gab Proteste von den Jugendlichen bzw. Kindern.
Daraufhin wurde im Außenbereich (Fläche Beisenbusch) im Herbst 1997 eine neue
Skater-Anlage geschaffen. Dieser Standort galt als Kompromiss, um die Wünsche der Jugendlichen sowohl in
Nottuln als auch in Appelhülsen zu befriedigen. Von beiden Ortsteilen zu weit entfernt, wurde diese Anlage nicht angenommen, so dass die Geräte wieder abgebaut und ein Teil der noch ordnungsgemäßen Einrichtungen wieder auf dem alten Platz am Wellenbad aufgestellt wurden. Hier stehen sie noch bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Nach der Umsetzung der Skater-Einrichtungen zum alten Platz (bzw. nachdem die Verlegung des Stadions nicht mehr verfolgt wurde) sind die Bemühungen, den skatebegeisterten Jugendlichen ein attraktives Angebot anzubieten, eingeschlafen. (An den beiden diskutierten bzw. geplanten Standorten eines neuen Sportzentrums in Nottuln war auch eine großzügige Skate-Anlage vorgesehen gewesen.)
2. Mögliche Standorte:
Eine attraktive Skater-Anlage sollte eine Mindestfläche von 250 m2 haben, um die erforderlichen Sicherheitsbereiche und die notwendigen Abstände der einzelnen Geräte zu gewährleisten, Ferner ist wegen der zweifellos zu erwartenden Lärmentwicklung ein genügender Abstand zur Wohnbebauung zu sichern. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Anlage eingefriedet sein sollte, damit gegebenenfalls zum Schutz der Anwohner feste Betriebszeiten festgelegt werden können.
Die folgenden Standorte sind denkbar:
a) Fläche zwischen Hummelbachpromenade und Kunstrasenplatz (leider recht schmal und klein, aber noch zu realisieren)
b) Fläche gegenüber auf der neu profilierten Wiese am Hummelbach und Verbindungsweg
(sehr viele Erdarbeiten nötig, da dieser Bereich bis 2,00 m hoch aufgeschüttet wurde)
c) Fläche an der Rudolf-Harbig-Straße zwischen dem vorhandenen Wall und den beiden Kindergärten (nah an der Wohnbebauung, jedoch durch einen bepflanzten Wall getrennt)
d) Fläche zwischen dem großen Parkplatz am Wellenbad und den Tennisplätzen des BTV
(Rudolf-Harbig-Straße)
e) Fläche des Boule-Platzes zwischen den gemeindeeigenen Tennisplätzen und der Hummelbachpromenade (Der Bouie-Platz wird kaum noch angenommen. Vorteil: Der Platz ist schon von drei Seiten eingezäunt und der Unterbau ist auch schon vorhanden.)
f) Fläche neben dem Boule-Platz, Richtung Niederstockumer Weg, eventuell auch unter Einbeziehung des Boule-Platzes (die nahe gelegene Wohnbebauung ist weitgehend durch einen auslaufenden Wall vor Lärm geschützt)
g) Fläche zwischen Rasensportplatz am Wellenbad (innerhalb der Einfriedigung) und dem Verbindungsweg.
h) Fläche an der St. Amand-Montrond-Straße zwischen Zufahrt zur DJH und zum
Gymnasium (nahe an Sek.-Stufe 11 und Lehrerzimmer)
3. Kostenrahmen: Je nach Standort und Ausstattung betragen die Kosten mind. 80.000,00 bis 100.000,00
€.
Grabowski |