Westfälische Nachrichten, 6. Juni 2008
Klare Mehrheit für Alkoholverbot
Verordnung über die öffentliche Sicherheit in der Gemeinde wird verschärft
Nottuln - Die Gemeinde Nottuln gibt sich ein neues und in Teilbereichen auch verschärftes Ortsrecht für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet. Künftig soll das Mitbringen von Alkohol zum Martinimarkt ebenso verboten sein wie der Konsum von Alkohol auf Spielplätzen und Schulhöfen. Mit breiter Mehrheit stimmte der Gemeindeentwicklungsausschuss am Mittwoch zu, das Änderungsverfahren in die Wege zu leiten. Nach zwei Jahren soll über die Verordnung erneut diskutiert werden. Nur die beiden Ausschussmitglieder der Grünen stimmten dagegen beziehungsweise enthielten sich.
Im Zuge der Diskussion über die Vorfälle zu Martinimarkt und auf Spielplätzen und Schulhöfen hat die Gemeinde die Verordnung überprüft und überarbeitet. Gravierendste Veränderungen in der neuen Satzung sind das Mitbringverbot von Alkoholika und das Konsumverbot von Alkoholika.
Nach Einschätzung von Christof Peter-Dosch (Grüne) fördert die neue Satzung ein Verhalten, sich einfach auf die Polizei zu verlassen. Notwendig sei aber eine Kultur des Hinschauens und der Zivilcourage. Stefan Kohaus (Grüne) bemängelte, dass durch das generelle Mitbringverbot von Alkoholika zum Martinimarkt viele Bürger kriminalisiert werden. Kohaus verwies darauf, dass es schon jetzt ausreichende gesetzliche Regelungen gebe. Zugleich kritisierte er, dass ein Treffpunkt für Jugendliche ab 14 Jahren in der Gemeinde fehle.
Bürgermeister Schneider und die anderen Ausschussmitglieder waren gegenteiliger Meinung. Schneider warb für die Änderung der Verordnung. Die besorgniserregenden Ausschreitungen Einzelner könne man nicht unberücksichtigt lassen. „Wir dürfen nicht an den Fakten vorbeischauen.“ In Dülmen habe man mit dem Mitbringverbot von Alkohol sehr gute Erfahrungen gemacht. „Wir müssen die Attraktivität des Martinimarktes wahren, sonst kommen die Leute nicht mehr“, sagte Schneider.
Auch Rolf Schulz (UBG) machte sich für die neue Verordnung stark: „Wenn Bürger bestimmte Straßen wegen der Jugendlichen meiden, ist das schon problematisch.“
Christian Schulze Pellengahr (CDU) hielt angesichts der Erfahrungen das Verbot des Alkoholkonsums auf Spielplätzen für sinnvoll. Er plädierte dafür, nach zwei oder drei Jahren erneut zu diskutieren, ob sich die Verordnung bewährt habe.
Den Kohaus-Vorwurf der Kriminalisierung von Bürgern konnte Claudia Jürgens (SPD) nicht nachvollziehen. Bei Konzerten oder Bundesliga-Spielen werde die Taschenkontrolle akzeptiert. „Wir müssen regeln, um auch maßregeln zu können“, sagte sie.
Auch Hartmut Rulle (CDU) machte deutlich, dass es nicht um eine Kriminalisierung gehe. Verstöße gegen die Verordnung seien keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Und auf die könne man flexibel je nach Situation regieren.
von Ludger Warnke |