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17. Mai 2007, Westfälische Nachrichten

Doppelbuchung entdeckt: Millionen-Wertberichtigung
Gemeinde muss weitere Wertberichtigung in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro vornehmen

Nottuln. Ein Unglück kommt selten allein. Die Wahrheit dieser Volksweisheit bekommt gegenwärtig die Gemeinde Nottuln zu spüren. Im Zuge der Aufarbeitung des gestoppten Projektes Appelhülsen-Nord II ist aufgefallen, dass rund 45 000 m2 Bauland sowohl in der Eröffnungsbilanz der Gemeinde als auch in der Bilanz der gemeindeeigenen Gewerbe- und Industrieförderungsgesellschaft mbH (GIG) aufgeführt sind. Tatsächlich gehört die Fläche der GIG, so dass die Gemeinde ihre Bilanz korrigieren muss. Zusätzlich zu der Korrektur wegen Appelhülsen-Nord II ergibt sich nun ein weiterer Wertberichtigungsbedarf in Höhe von grob geschätzt rund 3,5 Millionen Euro.

Bürgermeister Peter Amadeus Schneider bestätigte gestern auf Nachfrage unserer Zeitung den Vorgang. „Das ganze rührt noch aus den 90er-Jahren“, erklärte Schneider. Damals sei ein Teil des Baulands von Appelhülsen-Nord II von der Gemeinde an die GIG verkauft worden. Allerdings sei keine Grundbuchänderung vorgenommen worden. „Ich vermute, man wollte die Kosten dafür sparen, weil die Fläche ja zügig weiterverkauft werden sollte. Dann wäre ohnehin eine Grundbuchänderung notwendig gewesen. Ich kann dieses Handeln gut nachvollziehen“, so Schneider.

Zum Bumerang wurde dieses Handeln aber ein Jahrzehnt später, als die Gemeinde im Zuge der Umstellung auf die kaufmännische Buchführung zum 1. Januar 2005 eine Eröffnungsbilanz mit allen Vermögenswerten aufstellen musste. Für die Auflistung der Gemeindegrundstücke hatte sich die Verwaltung damals einen Grundbuchauszug kommen lassen. Und im Grundbuch ist die Gemeinde als Eigentümerin der besagten 45 000 m2 aufgeführt.

So wurde also die Fläche mit einem Bilanzwert von rund 3,5 Millionen Euro der Gemeinde zugeschlagen. Dass parallel diese Fläche auch in der GIG-Bilanz steht, ist keinem aufgefallen. Weder den Wirtschaftsprüfern, noch dem Rechnungsprüfungsausschuss, noch der Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld. Erst jetzt, bei der parzellenscharfen Aufarbeitung von Appelhülsen-Nord II, kommt die Doppelbuchung zutage.

Es habe damals keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Grundbucheintragung nicht aktuell ist, erklärte Schneider. Der Bürgermeister erinnerte daran, dass seinerzeit die Eröffnungsbilanz unter großem Zeitdruck aufgestellt werden musste. Entgegen ersten Aussagen des Ministeriums, wonach sich die Gemeinde damit Zeit lassen könne, habe die Kommunalaufsicht beim Kreis dann die Vorlage der Eröffnungsbilanz zur Bedingung gemacht für die Genehmigung des damaligen Haushalts.

Nach Ansicht von Schneider ist die Situation die Folge eine Verkettung unglücklicher Umstände: „Eine Pflichtverletzung hat nicht stattgefunden.“

Ob der zusätzliche Wertberichtigungsbedarf die Gemeine nun zwingend in die Haushaltssicherung treibt, ist nach Einschätzung von Schneider noch nicht sicher. Man arbeite mit Hochdruck daran, zusammen mit den Wirtschaftsprüfern alle Vorgänge rund um Appelhülsen-Nord II zahlenmäßig zu erfassen und aufzuarbeiten. Und eine Überprüfung der Eröffnungsbilanz habe auch ergeben, dass man noch die ein oder andere Reserve zur Aktivierung von Vermögen habe.

VON LUDGER WARNKE, NOTTULN

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