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Themen Haushalts- und Finanzpolitik Das freiwillige Haushaltskonsolidierungskonzept zurück zur Startseite
 

Am 9. Mai 2006 wurde im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig ein freiwilliges Haushaltskonsolidierungskonzept - in Anlehnung der Vorschläge, die die Gemeindeprüfungsanstalt gemacht hatte - beschlossen um die drohende Haushaltssicherung zu vermeiden.

Im Wortlaut: (rot-kursiv die Anmerkungen der Verwaltung hierzu)

  1. Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges zur Haushaltskonsolidierung (Freiwilliges Haushaltssicherungskonzept), um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune mittel- und langfristig zu sichern.
    Die Verwaltung wird dem Rat der Gemeinde vorschlagen, zur dauerhaften Konsolidierung ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, das auf diesem Arbeitspapier basiert.
  2. Absenkung des Allgemeininteressenanteils bei der Straßenreinigung anhand der örtlichen Begebenheiten überprüfen.
    Der Absenkung des Allgemeininteressenanteils muss eine Erhebung und Berechnung des tatsächlichen Gemeindeanteils vorausgehen, um juristisch auf der sicheren Seite zu sein. Ein Absenken kann frühestens für die Gebühren ab 2007 erfolgen.
  3. Ausschreibungen im Bereich der Straßenreinigung und anderer kommunaler Aufgaben künftig regelmäßig vornehmen.
    Zurzeit läuft die gemeinsame europaweite Ausschreibung der Straßenreinigung mit der Stadt Dülmen. Dülmen und Nottuln versprechen sich dadurch eine Reduzierung der Kosten der Straßenreinigung.
  4. Neukalkulation der Marktstandgelder, um eine dauerhafte Unterdeckung in diesem Bereich zu vermeiden.
    Eine Neukalkulation der Marktstandgelder sowie Standgelder für den Martinimarkt sollte sich an den Durchschnittspreisen im Kreisgebiet orientieren. Bei einer Erhöhung der Standgelder auf dieser Grundlage könnten Mehreinnahmen in Höhe von ca. 3.000 Euro p.a. erzielt werden. Die Umsetzung sollte 2007 erfolgen.
  5. Einengung der Befreiungstatbestände bei der Überlassung von gemeindlichen Räumen sowie Anhebung der Entgelte für die Nutzung der Gebäude Schulze-Frenkings-Hof und Alte Amtmannei an den Wochenendterminen.
    Es wird vorgeschlagen, eine Änderung zum 01.01.2007 anzustreben, da bereits zum jetzigen Zeitpunkt sehr viele Wochenendtermine zu den noch geltenden Regeln vorgenommen worden sind. Die Verwaltung wird im Laufe des Jahres eine entsprechende Beratungsvorlage erstellen 
  6. Einnahmemöglichkeiten in den Bereichen der Sportanlagen zur Konsolidierung des Haushalts nutzen.
    Diese Position ist im Paket zu sehen mit der verstärkten Einbeziehung der Sportvereine zur Verringerung der Unterhalts- und Bewirtschaftungskosten und bedarf einer ausführlichen Diskussion mit den Vereinsvertretern.
  7. Verstärkte Einbeziehung der Sportvereine zur Verringerung der Unterhalts- und Bewirtschaftungsausgaben vor dem Hintergrund der enormen Förderung durch die Gemeinde.
    Siehe lfd.-Nr. 6
     
  8. Die Sportvereine innerhalb der Gemeinde Nottuln erhalten Zuschüsse für die Jugendarbeit. Zusätzlich erhalten die Sportvereine eine indirekte Förderung durch die kostenlose Überlassung der Sportanlagen einschl. Turnhallen. Einnahmeerlöse, z. B. durch Bandenwerbung, werden den Vereinen überlassen. Zudem übernimmt die Gemeinde sämtliche Unterhaltungs- und Pflegekosten. Für die Reitvereine werden Pachtpreise für angepachtete Flächen für Reithalle und Reitplatz durch die Gemeinde übernommen bzw. gemeindliche Flächen durch Erbbaurechtsvertrag zu einem Erinnerungswert überlassen.
    Es sollte gemeinsam mit den Sportvereinen überlegt werden, welche Möglichkeiten bestehen, den finanziellen Aufwand für die Gemeinde zu reduzieren. Siehe lfd.-Nr. 6
  9. Anhebung der Steuersätze bei den Grundsteuern in Erwägung ziehen.
    Der Haushaltsentwurf 2006 sieht bereits die Anhebung der Steuersätze bei den Grundsteuern (und der Gewerbesteuer) vor.
  10. Prüfen, ob sich die Einnahmesituation durch die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer verbessern lässt (900 Zweitwohnsitze in der Gemeinde).
    Erste Überlegungen/Grobberechnungen sind erfolgt. Die Verwaltung schätzt, dass rund 460 Zweitwohnsitze besteuert werden könnten. Zurzeit werden unterschiedliche Berechnungsmodelle geprüft. Eine erste vorsichtige Schätzung geht davon aus, dass von einem zusätzlichen jährlichen Ertrag von rund 100.000 Euro ausgegangen werden kann.
  11. Leistungskennzahlen für die vom Baubetriebshof durchgeführten Aufgaben erheben als Grundlage für Wirtschaftlichkeitsvergleiche und das Aufzeigen von notwendigen Effizienzsteigerungen.
    Derzeit laufen dezidierte verwaltungsinterne Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit des gemeindlichen Bauhofes. Die Ergebnisse werden in den nächsten Monaten den parlamentarischen Gremien vorgestellt.
  12. Nach Aufbau einer den Bedürfnissen angepassten Kosten- und Leistungsrechnung und einer Analyse, die auf einem mehrjährigen Zeitraum basiert, beim Baubetriebshof sollte auf Basis dieser Daten eine Aufgabenkritik mit dem Ziel der Kostenreduzierung durchgeführt werden.
    Siehe lfd.-Nr. 11
  13. Von den bisherigen Zielorientierungen mit subsidiärer Verantwortungsverlagerung auf ehrenamtliches Engagement im kulturellen Bereich sollte im Sinne der weiteren Haushaltskonsolidierung nicht abgewichen werden. Ausgabesteigerungen sollten in dieser Sichtweise auch zukünftig vermieden werden.
    Die Vorgaben werden weiterhin erfüllt.
  14. Im Bereich der Erwachsenenbildung sollte Optimierungspotential im Benehmen mit den beteiligten Kommunen geprüft werden.
    Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, im Bereich der Erwachsenenbildung Einsparpotentiale herauszufiltern und die finanzielle gemeindliche Beteiligung zu reduzieren. Eine Umsetzung ist allerdings erst für das Jahr 2008 realistisch. Zwischenbericht im Jahr  2006.
  15. Der Ausgabenanstieg soll bis zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs deutlich unter den landesweiten Orientierungsdaten bleiben.
    Der Ausgabenanstieg Plan 2005 zu Plan 2006 liegt unter 1 % und damit deutlich unter den landesweiten Orientierungsdaten.
  16. Eine Nettoneuverschuldung ist möglichst zu vermeiden.
    Zum Zeitpunkt der Einbringung des Haushaltsentwurfes wurde keine Nettoneuverschuldung für das Jahr 2006 veranschlagt. Allerdings wird die Notwendigkeit gesehen, ab 2007 Kredite zu veranschlagen.
  17. Die Zinsbelastung ist so gering wie möglich zu halten.
    Im vergangenen Jahr hat die Verwaltung ihr Zinsmanagement optimiert und mit einem örtlichen Geldinstitut langfristige zinsreduzierende Maßnahmen realisiert.
  18. Abbau/Einschränkung von Überstunden und Bereitschaftsdiensten.
    Mit dem Personalrat ist bereits eine Vereinbarung über den sukzessiven Abbau von Überstunden geschlossen worden. Die Frage der Vorhaltung eines Bereitschaftsdienstes wird derzeit verwaltungsintern untersucht, wobei die Handhabung dieser Problematik in anderen kreisangehörigen Kommunen abgefragt wird.
  19. Im Einzelfall sind gemeindliche Einrichtungen wie zum Beispiel Altenheime, Bäder, Sporthallen, Park- und Gartenanlagen usw. völlig aufzugeben.
    An eine Aufgabe bzw. Schließung der Bäder, Sporthallen etc. ist derzeit nicht gedacht. Allerdings kann unter diesem Punkt genannt werden, dass die Verwaltung zurzeit intensiv eine Reduzierung der Kinderspielplätze prüft.
  20. Bei den pflichtigen Aufgaben sind alle Möglichkeiten einer Kostenreduzierung auszuschöpfen. Bei Art und Umfang  und Ermessensausübung der Aufgabenwahrnehmung sind die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstärkt zu berücksichtigen. Gesetzliche Ansprüche sind mit dem Ziel zu überprüfen, sie auf kostengünstige Weise zu erfüllen. Dazu gehören auch Kooperationen mit anderen Kommunen in pflichtigen Bereichen wie Brandschutz, Veterinärwesen, Rettungsdienst usw.
    Die Verwaltung hat bereits in den Vorjahren stets Möglichkeiten gefunden, Kostenreduzierungen bei pflichtigen Aufgaben vorzunehmen. Die Verwaltung wird eine Übersicht der Positionen erarbeiten, die pflichtig sind, deren finanzieller Umfang allerdings nicht vorgegeben ist (z.B. Brandschutz, Anzahl Schiedsleute, Einrichtung/Ausstattung Schulen etc.)
  21. Freiwillige Leistungen sind in vertretbarer Weise zu reduzieren. Vorhandene freiwillige Leistungen, die nicht aufgegeben/privatisiert werden sollen, sind auf Kostenreduzierung durch ein verstärktes Bürgerengagement zu prüfen (z. B. Bewirtschaftung von Bürgerhäusern durch Vereine).
    Die Verwaltung hat für den Haushaltsentwurf 2006 die freiwilligen Zuschüsse auf Null reduziert. Die gemeinsame Bewirtschaftung der Gebäude Alte Amtmannei und Schulze-Frenkings-Hof wird zurzeit verwaltungsintern geprüft.
    (GRÜNE Anmerkung: Freiwillige Zuschüsse für ehrenamtliche Arbeit sowie Kinder- und Jugendförderung wurden auf Grund von Anträgen aus der Politik wiederin den Haushaltsplan 2006 eingestellt)
  22. Während des Konsolidierungszeitraumes soll sich die Kommune nicht vertraglich zu freiwilligen Leistungen verpflichten. Als freiwillig sind auch Erstattungen, Zuschüsse etc. anzusehen, im Rahmen pflichtiger Aufgaben über die rechtlich festgelegten Leistungen hinaus gewährt werden.

  23. Der Zuschussbedarf der kostenrechnenden Einrichtungen ist konsequent durch Ausgabenreduzierung und/oder Einnahmeerhöhungen zu begrenzen. In den klassischen Gebührenhaushalten dürfen keine Unterdeckungen entstehen. Dabei müssen sich die Kalkulationsgrundlagen an den betriebswirtschaftlich und rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausrichten.
    Ist umgesetzt.
  24. Die Konsolidierung muss auch alle Beteiligungen der Gemeinde einbeziehen. Auf die Beteiligungen sind die Maßstäbe der Haushaltskonsolidierung der Gemeinden konsequent anzuwenden. Die Möglichkeit zur Zuschussreduzierung bzw. zur Erzielung angemessener Gewinne für den kommunalen Haushalt sind bei der Aufgabenwahrnehmung, der Preisgestaltung und der Bilanzierung auszuschöpfen. Der gesamte Zuschussbedarf im Haushalt für alle Beteiligungen muss im Konsolidierungszeitraum schrittweise reduziert werden.
    Ist umgesetzt.
  25. Deckungsreserven für über- und außerplanmäßige Ausgaben dürfen nicht ausgewiesen werden (gibt es in der Doppik nicht mehr). Über- und außerplanmäßige Ausgaben, die sich nicht umgehen lassen, müssen durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden.
    Ist umgesetzt.
  26. Das vorhandene Vermögen der Gemeinde ist daraufhin zu untersuchen, inwieweit es für öffentliche Zwecke noch benötigt wird. Soweit auf anderem Wege die Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes nicht möglich und eine Veräußerung wirtschaftlich vertretbar ist, ist das Vermögen zu veräußern.
    Die Verwaltung überprüft laufend, ob das vorhandene Vermögen für öffentliche Zwecke benötigt wird oder ob eine Veräußerung bzw. Verpachtung sinnvoll erscheint.
  27. Es sollte versucht werden, die gemeindeeigenen Gebäude (falls nicht mehr benötigt), wie z.B. Bahnhofsgebäude Appelhülsen zu marktüblichen Preisen zu verkaufen.
    Siehe lfd.-Nr. 26
  28. Es sollte überlegt werden, das “Haus Würtem”, Marienplatz 17, das der Kath. Kirchengemeinde Appelhülsen als Altenbegegnungsstätte mietfrei zur Verfügung gestellt wird, zu verkaufen. Die Vereinbarung könnte gekündigt werden und die Altenbegegnungsstätte könnte eventuell in dem Gebäude Marienplatz 11, welches der Kath. Kirchengemeinde bis zum 31.12.2011 mietfrei überlassen wird, mit untergebracht werden.
    Die Verwaltung wird auf die katholische Kirchengemeinde zugehen, um eine Veränderung der aktuellen Situation zu erreichen.
  29. Es sollte überprüft werden, welche Immobilien weiterhin benötigt werden. Bei länger laufenden Mietverträgen sollte versucht werden, eine Mietsenkung zu erreichen. Auf Ankauf bzw. Anmietung weiterer Gebäude sollte auf jeden Fall verzichtet werden.
    Zu diesem Prüfpunkt werden zurzeit verwaltungsinterne Überlegungen angestellt.
  30. Es ist zu überlegen, ob die Feuerwehrhäuser in Darup und Schapdetten aufgegeben werden können und ob Kooperationen zwischen Nottuln und Darup sowie Appelhülsen und Schapdetten zu realisieren sind. Neben den Einsparungen der Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten könnten Einnahmen aus dem Verkauf der Gebäude erzielt werden.
    Sollten diese Überlegungen angestellt werden, ist die Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes zwingend erforderlich, um darzustellen, ob und inwieweit die Einsatzzeiten und Hilfsfristen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  31. Im Rahmen der Konsolidierung ist es nicht vertretbar, große “Schattenhaushalte” neben dem laufenden Haushaltsplan zu bewirtschaften. Der Rat muss vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich schlechteren Finanzlage auch bereits früher anfinanzierte Projekte (Investitionen), für die Ausgabereste (jetzt: Ermächtigungsübertragung) gebildet wurden, erneut auf den Prüfstand stellen. Gegebenenfalls ist auf eine weitere Realisierung zu verzichten oder die Bildung selbstständig nutzungsfähiger kleinerer Abschnitte vorzusehen bei zeitlicher Aufschiebung anderer Abschnitte.
    In Nottuln wird so verfahren.
  32. Noch nicht begonnene Maßnahmen sind zurück zu stellen, es sei denn, dass ihre Durchführung auf einer Rechtspflicht beruht. Ersparte Ausgabereste sind abzusetzen (gibt es in der Doppik nicht mehr). Die Haushaltsresteliste (jetzt: Ermächtigungsübertragungsliste) ist dem Rat zur Beschlussfassung über die Verwendung der Haushaltsreste vorzulegen.
    In Nottuln wird so verfahren
    .
  33. Mehreinnahmen, die gegebenenfalls bei der Ausführung des Haushaltsplanes gegenüber den Ansätzen bei den kommunalen Steuern, den allgemeinen Landeszuweisungen und Erwerbseinnahmen des Verwaltungshaushaltes (jetzt: weiteren Erträgen des Ergebnisplans) entstehen, sind zur Reduzierung des Fehlbedarfs einsetzen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Vorgehensweise beschlossen wird.           
    Wird in Nottuln so praktiziert.
  34. Die Suche nach einem möglichen Pächter bzw. Käufer des Gebäudes Alte Amtmannei mit Vereinbarung der Übernahme der Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sollte intensiviert werden.
    In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Interessenten im gastronomischen Bereich, die letztendlich den wirtschaftlichen Erfolg auch daran festmachten, dass der Veranstaltungsraum im Obergeschoss auch für private Feierlichkeiten zur Verfügung gestellt werden kann. Dafür wären aufgrund der Brandschutzvorschriften größere Umbaumaßnahmen erforderlich. Außerdem wurde die Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe als schwierig eingestuft. Der Ratsbeschluss bezüglich eines Verkaufes der Alten Amtmannei ist allerdings nach wie vor in Kraft.
  35. Es ist zu prüfen, ob die Naturschutzausgleichsflächen, die in den Baugebieten ausgewiesen werden müssen, unter entsprechenden Auflagen und entsprechendem Preisnachlass zusammen mit dem Hauptgrundstück an die Grundstückserwerber verkauft werden können, damit die Herrichtung und der laufende Pflegeaufwand entfallen können.
    Grundsätzlich ist eine Verpachtung oder ein Verkauf an Anlieger möglich, wenn die Grundstücke entsprechend ihrer Zweckbestimmung gepflegt werden. Denkbar wäre auch eine Umwandlung zu einer privaten Grünfläche, jedoch müsste dann an anderer Stelle eine neue Ausgleichsfläche geschaffen werden, oder sie müsste abgelöst werden. Eine Bebauungsplanänderung wäre dann erforderlich.
  36. Es sollte jeweils geprüft werden, ob Planungsaufgaben, die hausintern abgearbeitet werden können, extern vergeben werden müssen.
    Mit dem vorhandenen Personal ist dieses nicht immer möglich. Die Hardwareausstattung wäre zu überprüfen und den Bedürfnissen anzupassen.
  37. Bei Aufstellung von Bebauungsplänen sollte untersucht werden, ob die Renaturierungsflächen nicht auf anderen gemeindlichen Flächen angelegt werden können, so dass die Flächenausnutzung innerhalb der Baugebiete größer ist (Nettobaulandfläche). Falls keine gemeindlichen Flächen zur Verfügung stehen, können eventuell landwirtschaftliche Flächen zu einem günstigen Preis erworben werden.
    Aufgrund der Gesetzgebung können bereits zum jetzigen Zeitpunkt Renaturierungsflächen außerhalb der Bebauungsflächen festgelegt werden. Das bedeutet, dass bei Aufstellung des nächsten Bebauungsplanes so verfahren werden kann.
  38. Es sollte geprüft werden, ob die Erhebung (ermäßigter) Gebühren für die Belegung durch Vereine im Bürgerzentrum Schulze-Frenkings-Hof und in der Alten Amtmannei in Erwägung gezogen werden kann.
    Diese Forderung ist vom Grundsatz her dadurch umgesetzt, dass auch Interessenten, die keine Miete zahlen müssen, einen Betriebskostenzuschuss zahlen.
  39. Es sollte überlegt werden, die Vergaberichtlinien für Grundstücksbewerber zu überarbeiten mit dem Ziel der schnelleren Vergabe und Erzielung der Kaufpreise sowie geringerer Zinsaufwendungen.
    Auf sogenannte Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken an interessierte Bürgerinnen und Bürger wird schon seit geraumer Zeit verzichtet, da die Nachfrage das Angebot unterschreitet.
  40. Die Post- und Fernmeldegebühren sollen reduziert werden. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, die günstigste Versandart (z. B. kleine Briefumschläge) zu benutzen.
    Seit August 2005 wird die Zustellung der Post durch Brief Direkt vorgenommen. Dadurch verspricht sich die Verwaltung eine Reduzierung der Postgebühren. Bzgl. der Fernmeldegebühren werden regelmäßige Anfragen der Konditionen bei Providern gestartet. Ein erneuter Wechsel des Anbieters mit günstigeren Konditionen erfolgt im Februar 2006.
  41. Es sollte untersucht werden, welche Einsparungen durch die Veränderung von Reinigungsintervallen in öffentlichen Gebäuden (Verwaltung, Schulen etc.) zu erzielen sind.  
    Die Frage der Veränderung von Reinigungsintervallen in öffentlichen Gebäuden wird zurzeit verwaltungsintern geprüft. Es liegt ein Angebot einer externen Firma zur Untersuchung von möglichen Einsparpotentialen vor. Es muss noch entschieden werden, ob dieses Angebot angenommen wird.
  42. Antrag der CDU-Fraktion: Es ist regelmäßig zu prüfen, ob durch Maßnahmen des Personalmanagements der Gemeindeverwaltung Nottuln eine Personalreduzierung möglich ist.
  43. Antrag der SPD-Fraktion: Konsumtive Aufwendungen für Mieten der Verwaltungsgebäude sind durch investive Maßnahmen bzw. durch Nutzung freier gemeindlicher Raumkapazitäten abzulösen.
  44. Antrag der F.D.P.-Fraktion: Die Gemeindeverwaltung bemüht sich um die Akquise von zusätzlichen Einnahmequellen.
  45. Antrag der Fraktion B 90/Die Grünen: Die Verwaltung wird beauftragt, die bedarfsgerechte Nutzung aller gemeindlichen Gebäude zu untersuchen, mit dem Ziel der Ausgabenreduzierung in Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude.
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