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Westfälische Nachrichten, 18. Dezember 2008

6000 Euro Zusatzkosten für die Steuerzahler
Gemeinderat vertagt Entscheidung über neue Satzung zur Müllentsorgung
Von Bettina Laerbusch

Nottuln. Fast eine Stunde diskutierte der Rat am Dienstagabend über Müll. Geneuaer gesagt: über Biomüll. Um es gleich vorwegzunehmen: Es bleibt alles wie es ist. Aber nur vorerst! Denn: Die Satzung der Gemeinde Nottuln, die dieselbe ist wie die der Gemeinde Ascheberg, die vor Gericht geprüft worden ist, ist laut Urteil des Verwaltungsgerichts Münster nicht zulässig. Hauptgrund dafür: Eine Unterscheidung zwischen Außenbereich (keine Biotonnen) und Innenbereich (alle zahlen mit, auch Eigenkompostierer) ist rechtswidrig.

Dass das nicht nur ein theoretisch-bürokratisches Urteil ist, sondern dass das Fehlen von Biotonnen im Außenbereich durchaus problematisch ist, machte Beigeordneter Klaus Fallberg deutlich."Es gibt rund 200 von insgesamt 600 Haushalten im Außenbereich, die offensichtlich nicht selbst kompostieren." Das etwa, weil sie zur Miete wohnten und keinen Platz für einen Komposthaufen haben. Heißt: Ihr Biomüll wandere in die Restmülltonne, und die, das betonte Bürgenneister Peter Amadeus Schneider, sei 50 Euro teurer als eine Biotonne.

Die Mehrheit des Rates stimmte jedoch gegen den Vorschlag der Verwaltung, allen Haushalten Nottulns die Biotonne zu ermöglichen und damit auch alle an den Bereitstellungs-Kosten zu beteiligen. Nur die Grünen und die SPD stimmten dafür sowie der Bürgermeister. Die Christdemokraten votierten dagegen, ebenfalls FDP und UBG. Sehr zur Freude der Landwirte, von denen einige in der von Aschebergschen Kurie Platz genommen hatten, und mehrmals nach Wortbeiträgen der CDU applaudierten.

Zu Recht? Sigrid Bürger (Grüne) brachte das Stichwort "Gemeinwesen" in die Debatte ein. "Es gibt viele Dinge, die wir nicht nutzen, aber über unsere Steuergelder mitfinanzieren", sagte sie. Es sei richtig, dieses Solidaritätsprinzip auch beim Biomüll anzuwenden, da diese Tonnen dem Umweltschutz dienten. Bürger: "Es ist richtig, wenn viele es mittragen, dass Biotonnen bereitstehen." Werde Biomüll in Restmülltonnen geworfen, wird der Abfall für alle teurer.

Dr. Christian Schulze Pellengahr (CDU), selbst Jurist, betonte, dass er die Lösung der Lüdinghausener auch für Nottuln versuchen wolle. Lüdinghausen hat in seiner Satzung den Innen- und den Anßenbereich als jeweils eigenständige Müllabfuhrbezirke geteilt, die auch getrennt abgerechnet werden, und für den Abfuhrbezirk "Außenbereich" festlegt, dass dort keine Biotonnen angeboten werden. Würde diese Satzung vor Gericht bestehen? Bürgermeister Schneider machte deutlich, dass er dieses nicht glaubt.

"Wo kein Kläger, da kein Richter", sagte Schulze Pellengahr im Laufe der Debatte. Und auch dieses: "Zwei Juristen, fünf Meinungen".

Josef Lütkecosmann (CDU) betonte, dass das Ausstellen von vorläufigen Bescheiden nicht so gravierend sei, als eine schlechte neue Müllgebühren-Satzung zu beschließen. Helmut Walter (FDP) stieß ins selbe Horn: "Schlimmstenfalls können wir immer noch auf den Vorschlag der Verwaltung zurückkommen."

Das bedeutet jetzt: Doris Block als Fachbereichsleiterin muss bis Februar 6000 Bescheide ausstellen, und dann, wenn die neue Satzung vorliegt, noch einmal 6000 Änderungsbescheide an die Bürger verschicken. Block gestern: "Allein das Drucken und Versenden der zusätzlichen Bescheide kostet 6000 Euro."

Es ist unglaublich: Die CDU, flankiert von FDP und UBG, möchte eine "Lex Landwirte" schaffen. Nur damit die Landwirte sich nicht an den Bereitstellungskosten für die Biotonne beteiligen müssen, soll eine Ausnahmeregelung geschaffen werden. Die CDU ignoriert dabei völlig, dass auch die Landwirte davon profitieren, wenn möglichst viele Menschen ihren Bio-Müll in der Biotonne entsorgen und nicht in den Restmüll werfen. Würden sie dies nämlich tun, würden die Müllgebühren FÜR ALLE steigen, ganz abgesehen von den ökologischen Auswirkungen.

Unglaublich auch die Aussage vom Juristen Dr. Schulze Pellengahr, seines Zeichens 1. Beigeordneter in Velen: "wo kein Kläger, da kein Richter" - frei nach dem Motto: lasst uns doch erstmal geltendes Recht ignorieren, vielleicht geht es ja gut.

Es ist richtig, dass alle Menschen in Nottuln gleich behandelt werden! Wer bislang im Innenbereich die Mühe auf sich genommen hat und selbst kompostiert hat, musste sich auch schon immer an den Bereitstellungskosten der Biotonne beteiligen, obwohl er selbst sie nicht genutzt hat.

Mit welchem Recht sollten da die Landwirte ausgenommen werden? Und außerdem: Was ist mit den Menschen im Außenbereich, die eine Biotonne haben wollen? Sie müssten auch weiterhin darauf verzichten und ihren Biomüll in der teuren Restmülltonne entsorgen.

In einem Gemeinwesen haben sich ALLE Menschen an Kosten zu beteiligen, die der Allgemeinheit zugute kommen. Sonst könnte man es auch zum Beispiel als ungerecht empfinden, über die Steuern Autobahnen zu finanzieren, wenn man selber kein Auto besitzt....

Sigrid Bürger

 

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