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18. Februar 2005, Westfälische Nachrichten

Gewerbeansiedlung an der Autobahn empfohlen
Bis 2020 wird mit einem zusätzlichen Bedarf von rund 14,2 Hektar gerechnet

-ms- Nottuln. Wie groß ist der Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen in Nottuln? Und vor allem: Wo sollen diese entstehen? Antworten auf diese und andere Fragen präsentierte am Dienstag in der Ratssitzung Dr. Rainer Kahnert, der im Auftrag der Gemeinde Nottuln eine Flächenbedarfsanalyse angefertigt hat. Grundlage dieses Gutachtens war einerseits eine umfassende schriftliche Befragung von 222 in Nottuln ansässigen Gewerbebetreibenden, andererseits auch eine nach anerkannten Methoden durchgeführte modelltheoretische Bedarfsberechnung.
"Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass bis zum Jahr 2020 durch Verlagerungen, Neuansiedlungen und einem latenten Flächenbedarf rund 14,2 Hektar an zusätzlichen Gewerbeflächen benötigt werden," so Dr. Kahnert, der betonte: "Dieser Wert bezieht sich ausschließlich auf gewerbliche Flächennachfrager und schließt eine eventuelle Flächennachfrage von Einzelhandelsbetrieben und Dienstleistungsnutzungen in gewerblichen Baugebieten nicht ein."
Eine Analyse der drei bestehenden Gewerbegebiete Liebigstraße/Oststraße, Otto-Hahn-Straße und Industriestraße (Appelhülsen) habe zunächst ergeben, dass dort keine räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbe vorhanden seien, da das Potenzial in diesen Gebieten lediglich aus kleinen nicht genutzten Flächen bestehe. Dr. Kahnert regte aus diesem Grund die Entwicklung neuer Gewerbeflächen an der Autobahn auf Nottulner Seite an. Denn: Eine Ausdehnung des bestehenden Gebietes in Nottuln sei keine optimale Lösung, da sowohl der angrenzende Staatsforst als auch die zukünftige Umgehungsstraße Einschränkungen für die Entwicklung des Gewerbegebietes mit sich bringen würden. Auch die Alternative, einen gewerblichen Standort zwischen den bestehenden Betrieben an der B525 (Mertens/Hagemeister) zu errichten, sei zurzeit nicht realisierbar, da sich die dortigen Flächen nicht im Besitz der Gemeinde befinden. "Eine entscheidende Voraussetzung ist somit nicht erfüllt."
"Die Entwicklung in unmittelbarer Autobahnnähe hätte unterdessen den Vorteil einer ausgezeichneten Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz, Teile dieser Fläche sind zudem im Gemeindebesitz," formulierte der Gutachter die Vorzüge des Standortes an der Autobahn, wenngleich er auch dort Probleme erkannte: "Bei einer derartigen Lage wird die Gemeinde in hohem Maße Ansiedlungswünschen von Einzelhandelsbetrieben und Betrieben des Logistikgewerbes ausgesetzt sein. Ich kann aber nur empfehlen, Flächen nicht an diese Branchen zu vergeben. Dieses wird dann aber eines hohen Widerstandsvermögens bedürfen."

 
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