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18. Februar 2005, Westfälische Nachrichten
Gewerbeansiedlung an der Autobahn empfohlen
Bis 2020 wird mit einem zusätzlichen Bedarf
von rund 14,2 Hektar gerechnet
-ms- Nottuln. Wie groß ist der Bedarf
an zusätzlichen Gewerbeflächen in Nottuln? Und vor allem: Wo
sollen diese entstehen? Antworten auf diese und andere Fragen präsentierte
am Dienstag in der Ratssitzung Dr. Rainer Kahnert, der im
Auftrag der Gemeinde Nottuln eine Flächenbedarfsanalyse
angefertigt hat. Grundlage dieses Gutachtens war einerseits eine
umfassende schriftliche Befragung von 222 in Nottuln ansässigen
Gewerbebetreibenden, andererseits auch eine nach anerkannten
Methoden durchgeführte modelltheoretische Bedarfsberechnung.
"Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass bis zum Jahr 2020
durch Verlagerungen, Neuansiedlungen und einem latenten Flächenbedarf
rund 14,2 Hektar an zusätzlichen Gewerbeflächen benötigt
werden," so Dr. Kahnert, der betonte: "Dieser Wert
bezieht sich ausschließlich auf gewerbliche Flächennachfrager
und schließt eine eventuelle Flächennachfrage von
Einzelhandelsbetrieben und Dienstleistungsnutzungen in
gewerblichen Baugebieten nicht ein."
Eine Analyse der drei bestehenden Gewerbegebiete Liebigstraße/Oststraße,
Otto-Hahn-Straße und Industriestraße (Appelhülsen) habe zunächst
ergeben, dass dort keine räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten
für Gewerbe vorhanden seien, da das Potenzial in diesen
Gebieten lediglich aus kleinen nicht genutzten Flächen bestehe.
Dr. Kahnert regte aus diesem Grund die Entwicklung neuer
Gewerbeflächen an der Autobahn auf Nottulner Seite an. Denn:
Eine Ausdehnung des bestehenden Gebietes in Nottuln sei keine
optimale Lösung, da sowohl der angrenzende Staatsforst als auch
die zukünftige Umgehungsstraße Einschränkungen für die
Entwicklung des Gewerbegebietes mit sich bringen würden. Auch
die Alternative, einen gewerblichen Standort zwischen den
bestehenden Betrieben an der B525 (Mertens/Hagemeister) zu
errichten, sei zurzeit nicht realisierbar, da sich die dortigen
Flächen nicht im Besitz der Gemeinde befinden. "Eine
entscheidende Voraussetzung ist somit nicht erfüllt."
"Die Entwicklung in unmittelbarer Autobahnnähe hätte
unterdessen den Vorteil einer ausgezeichneten Anbindung an das
überregionale Verkehrsnetz, Teile dieser Fläche sind zudem im
Gemeindebesitz," formulierte der Gutachter die Vorzüge des
Standortes an der Autobahn, wenngleich er auch dort Probleme
erkannte: "Bei einer derartigen Lage wird die Gemeinde in
hohem Maße Ansiedlungswünschen von Einzelhandelsbetrieben und
Betrieben des Logistikgewerbes ausgesetzt sein. Ich kann aber
nur empfehlen, Flächen nicht an diese Branchen zu vergeben.
Dieses wird dann aber eines hohen Widerstandsvermögens bedürfen." |