Westfälische Nachrichten, 3. April 2008
Sportzentrum kann bleiben
Gutachter: "Selbst bei Nutzung aller Sportanlagen können wir den Richtwert von 50 dB einhalten"
Appelhülsen. Der Verbleib des Appelhülsener Sportzentrums am Kücklingsweg (inklusive einer eventuellen Sporthalle) ist aus lärmschutztechnischer Sicht möglich. Das ist das zentrale Ergebnis des Lärmgutachtens Sportzentrum, das DEKRA-Gutachter Klaus Schäfer am Dienstag (1. April) dem Auschuss für Gemeindeentwicklung und rund 20 interessierten Bürgern vorstellte.
„Auf der Basis der vom Sportverein mitgeteilten Nutzungen werden nach heutigem Stand die Richtwerte eingehalten“, erklärte Schäfer. Eine Aussage, die für den Ist-Zustand der jetzigen Bebauung gilt. Sollte es im Bereich Kücklingsweg/Hellersiedlung nach Abschluss des Umlegungsverfahrens zu Bautätigkeiten kommen, ergäbe sich für drei oder vier Grundstücke, die dem Sportzentrum am nächsten liegen, eine Überschreitung der Richtwerte von bis zu 4 dB im kritischen Zeitraum 13 bis 15 Uhr an Feiertagen. Sonst würden aber auch an dieser Stelle die Richtwerte eingehalten.
Schäfer betonte, dass für den Lärm von Sportanlagen andere Richtlinien gelten als für den Straßenlärm. Deutlich machte der Gutachter, dass er sich bei der Beurteilung der Lärmsituation am Sportzentrum nicht nur an dem allgemeinen Richtwert von 55 dB orientiert habe, sondern an dem strengeren Wert von 50 dB, der an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr gilt. „Selbst bei Nutzung aller Sportanlagen können wir den Richtwert von 50 dB einhalten.“
Angesichts der Erfahrungen mit den Sportzentren Schapdetten und Nottuln blieben viele Ausschussmitglieder aber kritisch. „Wie sicher sind diese Ergebnisse“, wollte Norbert Kummann (CDU) wissen. Und Thomas Hülsken (CDU) wunderte sich, dass das Gutachten von 1996 in Teilen zu einer anderen Beurteilung gekommen ist.
Schäfer betonte, dass in rechtlicher Hinsicht auf der Basis der mitgeteilten Nutzungen die Lärmwerte eingehalten werden. So wurden zum Beispiel für ein Fußballspiel der ersten Mannschaft von Arminia 100 Zuschauer angesetzt. Problematisch könne es in der Praxis aber immer werden, so Schäfer weiter, weil der Störfaktor des Lärms eine subjektive Empfindung sei. Dass sein Gutachten im Detail anders sei als das von 1996, hänge auch mit neuen Erkenntnissen über die Lärmbeurteilung zusammen.
Bürgermeister Schneider wies auf den gültigen Bebauungsplan hin. Für den Bereich Kücklingsweg laufe derzeit ein Umlegungsverfahren. Schneider riet davon ab, dieses Verfahren abzubrechen, da man sonst möglicherweise schadensersatzpflichtig werde. Der Bürgermeister rechnet in absehbarer Zeit mit einem Ergebnis des Umlegungsverfahrens. Wie man mit den drei oder vier Grundstücken umgehe, auf denen die Lärmrichtwerte überschritten werden könnten, müsse man noch überlegen.
Ludger Warnke |