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Westfälische Nachrichten - 3. April 2007
Den Lärmschutzwall schließen
Gemeindeentwicklungsausschuss: Lärmgutachten für Appelhülsen-Nord II vorgestellt
Appelhülsen. „Wer dort jetzt noch baut, muss verrückt sein.“ Trauriges Fazit eines Appelhülsener Bürgers, der am Dienstagabend (1. April) der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung im Appelhülsener Bürgerzentrum beiwohnte. Thema: Das Straßenlärmgutachten für die mittlerweile aufgegebenen Abschnitte 3 und 4 des Baugebietes Appelhülsen-Nord II.
Im Auftrag der Gemeinde hatte die DEKRA im vorigen Jahr sowohl die Auswirkungen des Straßenlärms der Autobahn 43 als auch des Sportzentrums (siehe weiteren Bericht) auf das Wohngebiet untersucht. Beide Lärmquellen seien getrennt zu bewerten, betonte Gutachter Klaus Schäfer im Ausschuss.
Was den Straßenlärm angeht, sind die Ergebnisse ernüchternd: Selbst nach aufwändigen aktiven Lärmschutzmaßnahmen (wie einer Überdachung der Autobahn) werden die Lärmorientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet überschritten. In der jetzigen Situation mit dem lückenhaften Lärmschutzwall werden die Orientierungswerte durchschnittlich um 21 db (bei dreigeschossiger Bauweise) beziehungsweise 19 dB (bei zweigeschossiger Bauweise) überstiegen, erläuterte Schäfer.
Schlösse man die Lücken im Wall, würde das zwar zu einer deutlichen Lärmreduzierung führen. Gleichwohl läge die Überschreitung immer noch bei 13 beziehungsweise 11 dB. Und würde man zusätzlich auf den Wall noch eine vier Meter hohe Lärmschutzwand setzen und gleichzeitig die A43 überdachen, käme es immer noch zu Überschreitungen um 8 beziehungsweise 6 dB. So die rechnerischen Ergebnisse des Gutachters.
Nach Aussage von Schäfer entsprechen die nun ermittelten Werte im Wesentlichen auch den Ergebnissen der Lärmuntersuchung aus dem Jahr 2000. Deshalb seien im Bebauungsplan auch passive Lärmschutzmaßnahmen (zum Beispiel Schallschutzfenster) festgesetzt worden.
Alfred Hübner (UBG) wies allerdings auf einige Unterschiede in den beiden Gutachten hin. So werde nun für einzelne Flächen eine Lärmschutzklasse fünf ausgewiesen, damals war von zwei bis vier die Rede. Zudem sei der Lärmschutzwall nicht überall gleich hoch.
Wie Klaus Schäfer erläuterte, sei der Gutachter damals von einer anderen Wallhöhe ausgegangen, als sie nun tatsächlich vorhanden sei.
Auf Nachfrage von Hartmut Rulle (CDU) machte Schäfer aber auch deutlich, dass für Teile des Baugebietes die Orientierungswerte eingehalten werden.
„Der Stopp des Baugebietes war richtig“, erklärte Dr. Martin Geuking (FDP) angesichts dieser Ergebnisse. Mit seiner Anregung, über eine Schließung der Lücken im Lärmschutzwall nachzudenken, kam er einem entsprechenden Vorschlag von Bürgermeister Peter Amadeus Schneider zuvor.
Schneider machte in der Sitzung noch einmal grundsätzlich klar, dass ein Überschreiten der Orientierungswerte nicht bedeute, dass man dort nicht bauen dürfe. Es gebe einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan.
Juristisch gesehen sei die Gemeinde nicht verpflichtet, den Lückenschluss im Lärmschutzwall vorzunehmen. Politisch gesehen halte er aber ein Engagement der Gemeinde für notwendig. Seiner Bitte, der Ausschuss möge ihm ein Signal geben, diese Maßnahme zu prüfen, kam das Gremium einmütig nach.
Nicht klären konnte Klaus Schäfer die Frage von Ursula Boldt-Hübner (UBG), ob die Bürger, die schon vor dem Autobahnbau dort wohnten, noch nachträglich Forderungen beim Bund stellen können. „Fragen Sie beim Bund nach“, empfahl Schäfer.
Ludger Warnke
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