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13. März - Antrag

Fraktion Bündnis 90 / Grüne im Rat der Gemeinde Nottuln
SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln
UBG-Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln

An den Bürgermeister der Gemeinde Nottuln,
Herrn Peter Amadeus Schneider
Stiftsstraße 4
48301 Nottuln

13.03.2007

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne, der SPD-Fraktion und der UBG-Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln


Festsetzung einer Gebühr für die Nutzung der Sporthallen
Erhöhung der Jugendförderung für Vereine



Die drei genannten Fraktionen beantragen gemeinsam:

Der Rat der Gemeinde Nottuln möge beschließen:

  1. Für die Nutzung der Sporthallen wird ab dem 01.01.2008 eine Nutzungsgebühr in Höhe von 4,- € je Nutzungsstunde je Halleneinheit festgesetzt.
  2. Die Förderung der Jugendarbeit in Sportvereinen wird ab dem 01.01.2008 um 10 € je jugendlicher Person (von derzeit 10 € auf 20 € bzw. von derzeit 14 € auf 24 €) erhöht.

Begründung:

  1. Nach der Meinung der drei antragstellenden Fraktionen ist es Aufgabe der Gemeinde, geeignete Sportstätten bereitzustellen. Die Investition in neu zu errichtende Sportstätten und entsprechend die Aufwendungen für zu anzusetzende Abschreibungen sollen daher über den Gemeindehaushalt abgedeckt werden.
    Ebenfalls aus Mitteln des Gemeindehaushaltes abzudecken sind die Kosten, welche für die Nutzung der Sportstätten durch Schulen entstehen.
    Die durch die Nutzung der Sportstätten durch andere Nutzer entstehenden Betriebskosten müssen hingegen von diesen getragen werden.
    Neben dieser grundsätzlichen Rahmensystematik versprechen sich die antragstellenden Fraktionen als Nebeneffekt auch die Verstärkung des Wertbewusstseins und einen effizienteren Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen (z.B. zur Verfügung stehende Nutzungszeiten).
    Die Gemeindeverwaltung hat dargestellt, dass die Kosten für die Nutzung der Sporthallen (ohne Einbeziehung der Abschreibungen) einen Betrag in Höhe von geringfügig unter 5,- € liegend je Hallennutzungsstunde ergeben. Die antragstellenden Fraktionen schlagen vor, diesen rechnerisch ermittelten Betrag auf den nächstniedrigen vollen Euro-Wert abzurunden (4,- €).
    Die Hallennutzungsgebühr soll ab dem kommenden Haushaltsjahr eingeführt werden, um in der Planung der Haushalte der Nutzer einen angemessenen Vorlauf zu ermöglichen.
     
  2. Den drei antragstellenden Fraktionen ist eine deutliche Anhebung des Zuschusses für die in den Vereinen geleistete Jugendarbeit wichtig. Der Jahreszuschuss je jugendlichem Mitglied ist im Rahmen der Haushalts- konsolidierungsmaßnahmen von 11 € (bzw. 15 €) auf 10 € (bzw. 14 €) reduziert worden.
    Es ist den drei antragstellenden Fraktionen ein Anliegen von hoher Priorität, die Vereine in ihrem Bemühen um Jugendarbeit stärker zu unterstützen (im Vergleich zur Arbeit mit erwachsenen Mitgliedern).

Eine Erhöhung der derzeitigen Förderbeträge um jeweils 10 € (von derzeit 10 € bzw. 14 € auf dann 20 € bzw. 24 €) ist zum einen eine wirksame Erhöhung der Beträge und zum zweiten ein deutliches Signal, welchen Wert die Politik der Jugendförderung beimisst.

Durch diese Beschlüsse wird erreicht:

  1. Die Systematik der Förderung von Vereinsarbeit durch die Bereitstellung von z.B. Sportstätten wird dahingehend geklärt, dass die Bereitstellung der Einrichtung selbst eine Aufgabe der Gemeinde ist und dass auf der anderen Seite der jeweilige Nutzer für die entstehenden Kosten aus dem laufenden Betrieb bzw. der laufenden Nutzung aufzukommen hat.
  2. Die Bedeutung der Jugendförderung wird unterstrichen und die Förderung selbst gravierend verbessert.
  3. Im Zusammenwirken beider Beschluss-Komponenten wird ein wesentlicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Kombination der Antragsteile kein „Kompensationsgeschäft“ bedeutet, sondern eine deutlichere Profilierung der politischen Absichten bewirkt.

 

Für die Fraktion                   Für die SPD-Fraktion:                   Für die UBG-Fraktion:
Bündnis 90/Grüne:

 

Sigrid Bürger                   Wolf Haase                   Rolf Schulz

 
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